Recht

Vergünstigungen für Dienstwagen mit Elektroantrieb oder extern aufladbare Hybridantriebe

Chris Masi Von Chris Masi
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In der aktuellen Diskussion über Verbrennungsmotoren und ganz besonders in Bezug auf Dieselmotoren, rückt der Elektroantrieb zunehmend in den Fokus. Ein nicht unerheblicher Teil der in Deutschland zugelassenen PKW werden als Dienstwagen genutzt. Es lohnt sich daher einen Blick auf die seitens des Gesetzgebers umgesetzten Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität und deren Auswirkungen auf die Dienstwagenbesteuerung zu werfen.

Private Nutzung & Versteuerung

Quelle: Lisa S./Shutterstock

Bei der erstgenannten Methode wird der inländische Bruttolistenneupreis als Bemessungsgrundlage für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils herangezogen. Besteuert werden die Möglichkeit der privaten Nutzung sowie die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Jeden Monat werden somit 1% zuzüglich 0,03% je Entfernungskilometer der Lohnsteuer unterworfen. Kostet ein Dienstwagen laut Herstellerangaben beispielsweise 50.000 EUR und wohnt man 10 km von seinem Arbeitsplatz weg, so ergibt sich daraus: 50.000 X 1% + 50.000 X 0,03% = 650. Diese 650 EUR lösen jeden Monat entsprechende Lohnsteuer aus. Übers Jahr gesehen versteuert man so also 7.800 EUR, was je nach persönlichem Steuersatz sehr schnell über 3.000 EUR an Einkommensteuer ausmachen kann. 

Geminderte Bemessungsgrundlage für den Elektroantrieb

Autos mit Elektroantrieb werden aufgeladen
Quelle: letunas/Shutterstock

Für bestimmte Fahrzeuge mit Elektroantrieb wurde bisher pauschal und gestaffelt diese Bemessungsgrundlage gemindert. Für 2017 sind das 300 EUR je kWh Batteriekapazität, höchstens jedoch 6.000 EUR. Ziel war es die Elektro- und Hybridfahrzeuge gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen insofern gleich zustellen, als dass der höhere Anschaffungspreis wenigstens steuerlich nicht zu einer zusätzlichen „Strafe“ ausarten sollte. Erst Ende letzten Jahres hat der Gesetzgeber Änderungen bei der Förderung von Elektroautos und extern aufladbarer Hybridfahrzeuge beschlossen.

  • Die bisher 5-jährige Steuerbefreiung wurde rückwirkend ab 01.01.2016 auf 10 Jahre verlängert.
  • Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Strom – verbilligt oder kostenlos abgegeben – ist für Arbeitnehmer Lohnsteuerfrei. Nicht begünstigt ist das kostenlose Aufladen bei einem fremden Dritten oder beim Arbeitnehmer zu Hause, wenn z. B. die daraus entstandenen Stromkosten erstattet würden. Davon gibt es allerdings eine Ausnahme: Leiharbeitnehmer dürfen im Betrieb des Entleihers ebenfalls ohne lohnsteuerliche Konsequenzen Strom für ihr Elektroauto/Plugin-Hybrid beziehen.
  • Stellt der Arbeitgeber Ladevorrichtungen auch für den privaten Gebrauch zur Verfügung ist dieser Vorteil Lohnsteuerfrei. Ladevorrichtung ist, nach dem entsprechenden Erlass des Bundesfinanzministeriums, die gesamte Infrastruktur und das Zubehör sowie die damit in Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen (z. B. Einbau, Abnahme, Inbetriebnahme).
  • Wird die Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer übereignet oder erhält er Zuschüsse für die Anschaffung einer solchen, kann der Arbeitgeber dies mit pauschaler Lohnsteuer i. H. v. 25% der Besteuerung unterwerfen.
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Ausdrücklich von einer Steuerbefreiung für Ladestrom ausgenommen sind Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer und Kunden. 

Zu beachten ist, dass der zur Verfügung gestellte Ladestrom und die überlassene oder übereignete Ladevorrichtung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommt, also nicht z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung als durchsetzbarer Anspruch geregelt ist. 

Die lohnsteuerlichen Vorteile gelten zunächst bis zum 31.12.2020. 

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Chris Masi
Chris Masi ist ein renommierter Rechtsexperte, der sich durch seine erfolgreiche Karriere und seine fundierten Kenntnisse im Rechtswesen einen Namen gemacht hat. Er hat einen Hintergrund in der Anwaltschaft und hat sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Chris hat eine breite Palette an Erfahrungen in der Rechtspraxis und hat in zahlreichen Fällen erfolgreich vor Gericht argumentiert. Er hat auch Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen zu rechtlichen Angelegenheiten. Durch seine umfangreiche Erfahrung und seine fundierten Kenntnisse im Rechtswesen hat er sich als Autorität in seinen Fachgebieten etabliert. Chris schreibt Beiträge zu aktuellen Rechtsfragen und Themen. Er ist bekannt für seine klare und präzise Sprache und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären. Seine Beiträge sind für Fachleute und Laien gleichermaßen informativ und nützlich.

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