Technologie

Asbest, das unsichtbare Gift

Redaktion Von Redaktion
Zuletzt bearbeitet am:

Asbest sieht nicht giftig aus, riecht nicht und schmeckt auch nicht auffällig – die Gefahr ist völlig unsichtbar. Das Gefährliche sind die winzigen, feinen Fasern, die beim Bearbeiten oder Zerstören asbesthaltiger Materialien freigesetzt werden und dann unbemerkt eingeatmet werden können.

Auch mit dem bloßen Auge kann man Asbest nicht sicher erkennen, da es in vielen verschiedenen Materialien versteckt sein kann – wie in Zementplatten, Bodenbelägen, Dachschindeln oder Isolierungen. Zwar gibt es typische Produkte, bei denen Asbest vermutet werden kann, aber ob es wirklich enthalten ist, lässt sich nur durch eine Laboranalyse eindeutig feststellen.

Krank durch Asbest

Asbest macht krank, wenn seine feinen, unsichtbaren Fasern eingeatmet werden. Das passiert vor allem dann, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt, gesägt, gebohrt oder abgerissen werden – dabei lösen sich die Fasern in die Luft. Gelangen sie in die Lunge, können sie sich dort festsetzen und werden vom Körper kaum wieder abgebaut. Über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg verursachen sie chronische Reizungen und Entzündungen im Lungengewebe.

Das kann zu schweren Erkrankungen führen, wie Asbestose (eine vernarbende Lungenkrankheit), Lungenkrebs oder dem besonders aggressiven Mesotheliom, einem Tumor des Brust- oder Bauchfells. Das Heimtückische: Die Krankheiten treten oft erst 20 bis 40 Jahre nach dem Kontakt mit Asbest auf, was sie so gefährlich und schwer erkennbar macht.

Leider lässt sich eine Asbesterkrankung nicht einmal heilen, weil die Schäden in der Lunge meist dauerhaft sind. Die Behandlung richtet sich deshalb danach, Symptome zu lindern, das Fortschreiten zu bremsen und die Lebensqualität zu erhalten.

Bei Asbestose kommen z. B. Atemtherapie, Sauerstoffgabe oder Medikamente gegen Husten und Entzündungen zum Einsatz. Wenn ein Lungenkrebs oder Mesotheliom diagnostiziert wird, hängt die Behandlung vom Stadium der Erkrankung ab – möglich sind Operationen, Chemotherapie, Strahlentherapie oder neuere Ansätze wie Immuntherapie.

Wichtig ist auch eine frühe Diagnose, regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen und – falls berufsbedingt – die Anerkennung als Berufskrankheit, um Anspruch auf spezielle medizinische Betreuung und finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Schnell reagieren bei Asbestkontakt

Bei einem möglichen Kontakt mit Asbest ist umsichtiges Handeln entscheidend, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Asbestfasern sind unsichtbar und können beim Einatmen gefährlich werden – deshalb gilt: nicht selbst handeln, sondern Fachleute einschalten.

  • Arbeiten sofort einstellen und den betroffenen Bereich verlassen
  • Kleidung nicht ausschĂĽtteln oder abbĂĽrsten, stattdessen luftdicht verpacken
  • Körper grĂĽndlich waschen oder duschen, um FaserrĂĽckstände zu entfernen
  • Bereich absperren und weitere Personen fernhalten
  • Eine Fachfirma fĂĽr Asbesterkennung oder -sanierung informieren

Die Situation sollte unbedingt dokumentiert werden, besonders bei beruflicher Exposition. Ein Gesundheitscheck kann zusätzlich Klarheit schaffen.

Asbestfund – richtig reagieren

Es ist sinnvoll, Asbest nur von Fachleuten entsorgen zu lassen, weil dabei besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, um die gefährlichen Fasern nicht freizusetzen. Laien wissen oft nicht, wie leicht beim Sägen, Bohren oder Zerbrechen von asbesthaltigen Materialien Fasern in die Luft gelangen können – und diese sind unsichtbar, langlebig und gesundheitsschädlich.

Fachfirmen verfĂĽgen ĂĽber:

  • Spezielle SchutzausrĂĽstung (z. B. Atemschutz, SchutzanzĂĽge)
  • Abschottungstechniken, um die Umgebung vor Kontamination zu schĂĽtzen
  • Geeignete Werkzeuge, die möglichst wenig Staub erzeugen
  • Genehmigungen und Schulungen, um sicher und gesetzeskonform zu arbeiten
  • Zugang zu gesicherten Entsorgungswegen, wie zugelassenen Deponien

Ohne dieses Fachwissen kann eine unsachgemäße Entsorgung nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die von Mitmenschen und der Umwelt gefährden.

Gesetzeslage rund um Asbestfund und Entsorgung (Deutschland):

In Deutschland ist der Umgang mit Asbest streng geregelt, da es als krebserzeugend gilt. Wer Asbest entdeckt oder vermutet – etwa bei Sanierungen oder Abbrucharbeiten –, muss bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten, um Gesundheit und Umwelt zu schützen.

Hier die wichtigsten Punkte:

Verbot: Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland vollständig verboten (Gefahrstoffverordnung, Anhang II, Nr. 1).

Anzeigepflicht: Arbeiten an asbesthaltigen Materialien müssen bei der zuständigen Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) vor Beginn angezeigt werden (§ 15 GefStoffV).

Fachbetriebe: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbest dĂĽrfen nur von zertifizierten Fachbetrieben** mit entsprechender Sachkunde (TRGS 519) durchgefĂĽhrt werden.

Arbeitsschutz: Beschäftigte müssen speziell geschult sein und es gelten strenge Arbeitsschutzmaßnahmen, etwa Atemschutz, Schutzkleidung und Staubvermeidung.

Entsorgung: Asbesthaltige Abfälle gelten als gefährlicher Sondermüll und dürfen nur über zugelassene Entsorgungsstellen entsorgt werden – meist in staubdichten, gekennzeichneten Big Bags.

Dokumentation: Alle Arbeiten mit Asbest müssen schriftlich dokumentiert und aufbewahrt werden, u. a. für die Nachverfolgung und den Arbeitsschutz.

In Bamberg gelten fĂĽr den Umgang mit Asbest strenge gesetzliche Regelungen, die den Schutz von Gesundheit und Umwelt sicherstellen sollen. Asbest ist seit 1993 in Deutschland verboten, und der Umgang mit asbesthaltigen Materialien unterliegt spezifischen Vorschriften.

Bei der Demontage von asbesthaltigen Materialien und beim Asbest entsorgen sind zum Beispiel die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) zu beachten. Es ist zwingend erforderlich, Schutzkleidung zu tragen und Staubentwicklung zu minimieren. Die Materialien sind in staubdichten BigBags zu verpacken und bei zugelassenen Entsorgungsstellen abzugeben. Private Unternehmen, die mit Asbest arbeiten, müssen über die erforderliche Sachkunde gemäß TRGS 519 verfügen.

Asbest, das „unsichtbare Gift“, stellt eine unterschätzte Gefahr dar, die in vielen älteren Gebäuden und Materialien versteckt ist. Obwohl Asbestfasern mit bloßem Auge nicht erkennbar sind und weder Geruch noch Geschmack aufweisen, können sie beim Einatmen schwerwiegende, langwierige Krankheiten wie Lungenkrebs oder Asbestose verursachen.

Der Umgang mit Asbest erfordert daher höchste Vorsicht und sollte ausschließlich von Fachleuten durchgeführt werden, die über die nötigen Schutzmaßnahmen und Fachkenntnisse verfügen. Es ist wichtig, sich der Gefahren bewusst zu sein und bei Verdacht auf Asbest sofort professionelle Hilfe zu suchen, um die Gesundheit und Sicherheit aller zu gewährleisten.

Autorenfoto
Redaktion
Wir haben jahrelange Erfahrung in der Branche und ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse und Herausforderungen von Führungskräften und Unternehmern entwickelt. Unsere Schreibweise ist prägnant und klar, und wird sind immer auf der Suche nach neuen und innovativen Ansätzen, um unseren Lesern einen Mehrwert zu bieten. Es macht uns Spaß, komplexe Konzepte verständlich und ansprechend zu vermitteln und Leser dabei zu unterstützen, ihre Führungsqualitäten zu verbessern und ihr Unternehmen erfolgreich zu führen.

Schreibe einen Kommentar