Das Dienstrad-Leasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Arbeitnehmern, die eine umweltfreundlichere, gĂĽnstigere und gesĂĽndere Alternative zum Auto suchen. Dieser Leitfaden bietet einen Ăśberblick ĂĽber das E-Bike-Leasing durch Arbeitnehmer sowie die Vorteile fĂĽr Arbeitnehmer und -geber. Eine Beispielrechnung gibt auĂźerdem Einsicht in die Kosten.
Was ist Bike-Leasing?
Beim Bike-Leasing überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad oder E-Bike zur beruflichen und privaten Nutzung. Die Finanzierung erfolgt meist über eine Gehaltsumwandlung, bei der die Leasingraten vom Bruttogehalt abgezogen werden. Dadurch reduzieren sich die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteile des Gehalts, was zu einer Ersparnis von bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf führen kann.
Vorteile fĂĽr Arbeitnehmer
Das Bike-Leasing bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und auch für Arbeitgeber, die weit über die reine Kostenersparnis hinausgehen. Zu den guten Gründen, um den Arbeitsweg mit dem Rad zurückzulegen, gehört auch die Förderung der persönlichen Gesundheit. Zum einen wird so eine nachhaltige Lebensweise unterstützt und zum anderen mehr Flexibilität in den Alltag gebracht.
Kosteneffizienz
Eines der größten Argumente für das Bike-Leasing sind die finanziellen Vorteile. Durch die Gehaltsumwandlung sowie die Möglichkeit, das Fahrrad günstiger zu leasen, sparen Arbeitnehmer deutlich. Gerade die oft hohen Kosten für ein E-Bike werden dadurch tragbar.
Gesundheit fördern
Mit dem Dienstrad lassen sich sportliche Aktivitäten einfach in den Alltag integrieren. Das Fahren eines Fahrrads oder E-Bikes trägt nachweislich zu einer besseren Fitness bei, was sich positiv auf die Gesundheit und in Folge meist auch auf die emotionale und mentale Ausgeglichenheit auswirkt.
Nachhaltigkeit und Flexibilität
Das Fahrrad ist und bleibt eine umweltfreundliche Alternative zu Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln. Es verursacht weder Emissionen noch Lärm. Zusätzlich bietet das Dienstrad flexible Nutzungsmöglichkeiten – sowohl für den Weg zur Arbeit als auch für Fahrten in der Freizeit.
Vorteile fĂĽr Arbeitgeber
Es gibt für Arbeitgeber genug gute Gründe, Bike-Leasing anzubieten: Es steigert die Attraktivität des Unternehmens und stärkt die Mitarbeiterbindung durch ein modernes und nachhaltiges Mobilitätsangebot. Darüber hinaus profitieren Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen, geringeren Lohnnebenkosten und geringen Verwaltungskosten im Vergleich zu Dienstwagen. Mit dem Angebot von Diensträdern wird das betriebliche Gesundheitsmanagement unterstützt, indem es das gesunde Verhalten der Mitarbeiter zu fördern.
Ablauf des Bike-Leasings in 5 Schritten
Der Prozess des Bike-Leasings ist einfach und umfasst nur wenige Schritte, die schnell umgesetzt werden können. Vom ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber bis zur Nutzung des Dienstrads vergeht oft nur wenig Zeit. Im Idealfall arbeiten dann Arbeitnehmer und -geber eng mit einem Leasinganbieter oder Partnerhändlern zusammen, um ein passendes Fahrrad auszuwählen und den Vertrag abzuschließen.
Schritt 1: Arbeitgeber informieren
Der erste Schritt für Arbeitnehmer ist, den Arbeitgeber auf die Möglichkeit des Bike-Leasings anzusprechen. Viele Unternehmen bieten bereits Diensträder an, da sie als attraktiver Benefit gelten. Sollte dies noch nicht der Fall sein, kann der Arbeitgeber über die Vorteile wie Steuerersparnisse, geringe Kosten und gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit informiert werden. Geschäftsleitung und Personalabteilungen sind hier zuständig, um die Umsetzung zu prüfen.
Schritt 2: Anbieter wird ausgewählt
Sobald der Arbeitgeber das Bike-Leasing genehmigt, wird ein geeigneter Leasinganbieter gewählt. Bikeleasing-Service-Anbieter wie beispielsweise “Lease a Bike” oder “BusinessBike” bieten umfassende Lösungen an. Die Anbieter übernehmen auch die Vertragsgestaltung, Abwicklung und Betreuung. Es lohnt sich verschiedene Angebote zu vergleichen, da sich Leistungen, Versicherungspakete und Kosten unterscheiden können.
Schritt 3: Fahrrad auswählen
Nachdem ein Leasinganbieter feststeht, wählt der Arbeitnehmer sein Wunschfahrrad aus. Dies geschieht meist bei einem Partnerhändler des Anbieters, entweder vor Ort oder online. Die Auswahl reicht von klassischen Fahrrädern bis hin zu E-Bikes und umfasst oft auch Zubehör wie Helme oder Schlösser. Der Händler prüft, ob das Fahrrad die Vorgaben des Leasinganbieters erfüllt, etwa hinsichtlich Preisgrenzen.
Schritt 4: Vertragsabschluss
Dann erstellt der Händler ein Angebot für das ausgewählte Fahrrad und sendet es an den Leasinganbieter. Der Arbeitgeber genehmigt den Vertrag und schließt ihn mit dem Leasinganbieter ab. Der Arbeitnehmer erhält anschließend die Vertragsunterlagen sowie das Dienstrad. Der gesamte Prozess dauert in der Regel nur wenige Tage.
Schritt 5: Nutzung
Nach Abschluss des Vertrags steht das Dienstrad dem Arbeitnehmer zur Verfügung. Arbeitnehmer dürfen es nicht nur für den Arbeitsweg nutzen, sondern auch privat. Ob für Freizeitfahrten oder Urlaube – die Nutzung ist flexibel. Für eine sorgenfreie Nutzung sind oft zusätzliche Leistungen wie Versicherungen und Wartungen im Leasingvertrag enthalten.
Kosten für ein E-Bike – ein Rechenbeispiel
Kommen wir nun auf die tatsächlichen Kosten zu sprechen: Die Anschaffungskosten für ein E-Bike variieren je nach Modell und Ausstattung erheblich. Allerdings werden diese durch das Bike-Leasing deutlich reduziert. Denn beim Leasing eines E-Bikes können Arbeitnehmer durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse viel Geld sparen.
Nehmen wir ein E-Bike mit einem Listenpreis von 3.000 € an. Die Leasingrate beträgt bei einer Laufzeit von 36 Monaten etwa 2,5 % des Listenpreises, also 75 € pro Monat. Da die Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen wird, reduziert sich auch die Steuerlast. In Steuerklasse I spart man so etwa 30 %, was die Netto-Belastung auf 52,50 € pro Monat senkt.
Über drei Jahre entstehen somit Netto-Leasingkosten von 1.890 €. Nach Ablauf des Leasingvertrags kann das E-Bike für einen Prozentsatz des Listenpreises übernommen werden. Würde dieser 10 % betragen, wären das also für 300 €. Die Gesamtkosten betragen somit 2.190 €. Im Vergleich zum Direktkauf für 3.000 € spart man durch das Leasing 810 €, also etwa 27 %. Die genaue Ersparnis ist jedoch von den individuellen Vertragskonditionen abhängig.
Was passiert nach Vertragsende?
Beim Bike-Leasing gehört das Fahrrad oder E-Bike während der Vertragslaufzeit dem Leasinganbieter. Der Arbeitnehmer erhält es zur Nutzung, zahlt jedoch keine Eigentumsrechte dafür. Am Ende des Leasingvertrags gibt es verschiedene Optionen, die sich je nach Anbieter unterscheiden:
- RĂĽckgabe des Fahrrads: Das Fahrrad wird am Ende der Leasinglaufzeit (in der Regel nach 36 Monaten) an den Anbieter zurĂĽckgegeben. Damit endet die Nutzung durch den Arbeitnehmer.
- Übernahme durch den Arbeitnehmer: Viele Anbieter ermöglichen den Kauf des Fahrrads nach Ablauf der Leasingzeit. Der Preis hierfür wird häufig anhand eines vorher festgelegten Restwerts berechnet, der etwa 10 % bis 20 % des ursprünglichen Bruttolistenpreises beträgt.
- Verlängerung des Vertrags: Einige Anbieter erlauben eine Verlängerung des Leasingvertrags, sodass der Arbeitnehmer das Fahrrad weiterhin nutzen kann.
So gelingt das E-Bike-Leasing: Zusammenfassung
Das Bike-Leasing bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. Es fördert die Gesundheit, schont die Umwelt und ermöglicht finanzielle Einsparungen. Interessierte sollten das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen, um sich so bald wie möglich auf den Sattel schwingen zu können.