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Heizungsgesetz: Was ist die 65%-Regel und was ändert sich jetzt?

M. Rosenhein Von M. Rosenhein
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Kaum ein Gesetz hat in den vergangenen Jahren so viel Debatte ausgelöst wie das sogenannte Heizungsgesetz. Es geht dabei nicht nur um eine technische Vorschrift, sondern um die Frage, wie wir in Zukunft heizen, wie wir Energie sparen und wie wir unsere Klimaziele erreichen. Lange Zeit stand vor allem die 65 %-Regel im Mittelpunkt, die von der früheren Regierung eingeführt worden war. Mittlerweile zeichnen sich allerdings deutliche Änderungen ab. Dieser Artikel führt dich durch die Entwicklung des Gebäuderechts, erklärt die 65 %-Regel im Detail, beleuchtet die jüngsten Beschlüsse der Merz-Regierung und gibt dir praxisnahe Tipps für den Umgang mit der eigenen Heizungsanlage.

Hintergrund: Diese Regelungen gab es fĂĽr Deutschland im Heizungsgesetz

Um die aktuelle Debatte zu verstehen, lohnt ein Blick zurück. Das deutsche Gebäuderecht hat sich über Jahrzehnte entwickelt und ist seit 2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebündelt. Diese Entwicklung spiegelt den wachsenden Anspruch wider, Energie effizient zu nutzen, den Gebäudebestand zu modernisieren und erneuerbare Energie einzubinden.

Die Vorläufergesetze

Vor dem GEG galten mehrere Einzelgesetze. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) legten getrennte Anforderungen an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien fest. Seit dem 1. November 2020 sind diese Regelwerke aufgehoben und durch das GEG ersetzt. Damit gibt es ein einheitliches Regelwerk für Neubauten und Bestandsgebäude.

GEG 2020 und die Novellen 2023/2024

Die erste Fassung des GEG führte grundlegende Anforderungen an den Wärmeschutz, an Nachrüstpflichten und an die Anlagentechnik ein. Dazu gehört das Verbot, alte Konstanttemperatur-Heizkessel länger als 30 Jahre zu betreiben. Betroffen sind Gas- oder Ölkessel mit einer Leistung zwischen vier und 400 kW, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Für Hausbesitzer, die bereits am 1. Februar 2002 in ihrem Ein‑ oder Zweifamilienhaus lebten, besteht eine Ausnahme. Wer eine solche Bestandsanlage übernimmt, hat zwei Jahre Zeit, sie zu ersetzen.

Mit der Novelle zum 1. Januar 2024 wurden die Anforderungen an neue Heizungen verschärft. Für Neubauten in Neubaugebieten dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten in Baulücken und für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen. In großen Städten greift die 65 %-Pflicht spätestens nach dem 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen nach dem 30. Juni 2028. Wer in der Übergangsphase eine neue Gas- oder Ölheizung installiert, muss ab 2029 steigende Anteile Biogas oder Bioheizöl einsetzen: 15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

Beratungspflicht und Förderung

Seit 2024 gilt vor dem Einbau einer fossilen Heizung eine verpflichtende Beratung durch Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Energieberater. In der Beratung soll auf mögliche Kostenrisiken wie die CO2-Abgabe und auf Alternativen hingewiesen werden. Parallel dazu hat der Staat umfangreiche Förderprogramme aufgelegt. Aktuell beträgt die Grundförderung für den Heizungstausch 30 % der Investitionskosten, es gibt Effizienz‑ und Einkommensboni sowie einen Geschwindigkeitsbonus bei frühzeitigem Austausch. Insgesamt können sich Zuschüsse von bis zu 70 % ergeben.

Technologieoffene ErfĂĽllungsoptionen

Das GEG ist ausdrücklich technologieoffen gestaltet. Wer die 65 %-Quote erfüllen möchte, kann aus unterschiedlichen Optionen wählen: elektrische Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Grundwasser), Biomasseheizungen wie Pelletkessel, Gasheizungen mit entsprechendem Anteil an Biomethan oder grünem Wasserstoff, Hybridheizungen aus Wärmepumpe und Gas‑ oder Ölkessel, H2‑ready‑Gasgeräte, Solarthermie‑Hybridanlagen, Stromdirektheizungen in gut gedämmten Gebäuden oder der Anschluss an Nah‑ und Fernwärmenetze. Die verschiedenen Systeme können miteinander kombiniert werden, um den Erneuerbaren‑Anteil zu erreichen.

65%-Regel im Heizungsgesetz

Die 65%-Regel war das Herzstück der letzten GEG‑Novelle. Sie schrieb vor, dass jede neu eingebaute Heizung – zunächst in Neubauten – mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen muss. Ziel war es, den Wärmesektor bis 2045 klimaneutral zu machen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern. Nach der kommunalen Wärmeplanung sollte die Regel auch für Bestandsbauten gelten.

Die Umsetzung war mit Übergangsfristen verbunden. Bis die jeweiligen Kommunen ihre Wärmepläne veröffentlicht hatten, durften Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, sofern sie ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nutzen. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sowie für bestehende Gebäude sah das GEG Quoten vor: 15 % erneuerbare Energien ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

Um die Quote zu erfüllen, konnten Eigentümer frei unter den oben beschriebenen Erfüllungsoptionen wählen. Für Gas- und Ölheizungen schrieb das GEG ab 2024 eine Beratungspflicht vor. Eigentümer sollten sich dadurch über Wärmepumpen, Hybridheizungen und andere Alternativen informieren und die Kostenrisiken einer fossilen Heizung abschätzen. Viele Kommunen nutzten die Übergangszeit, um Wärmepläne zu erstellen, die klären, wo künftig Wärmenetze oder Wasserstoffnetze ausgebaut werden.

Änderungen der Merz-Regierung 2026

Am 24. Februar 2026 einigten sich die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD auf Eckpunkte einer umfassenden Reform des Heizungsgesetzes. Der umstrittene 65 %-Pflichtanteil soll gestrichen werden. Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte, dass alle Heizungsarten wieder möglich seien; es gebe keine Regelungen mehr, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Systeme verpflichtend machen. Neue Gas‑ oder Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden.

Als Ersatz für die 65 %-Regel plant die Koalition eine sogenannte Grüngasquote. Statt einer verpflichtenden Erneuerbaren‑Heizung sollen Energieversorger dem Erdgas schrittweise mehr klimafreundliche Komponenten beimischen. Laut dem gemeinsamen Papier der Koalitionsfraktionen muss der Anteil klimafreundlicher Gase wie Biomethan und synthetische Kraftstoffe ab 2029 mindestens 10 % betragen, weitere Stufen bis 2040 sollen noch gesetzlich festgelegt werden. Für Eigentümer bedeutet das, dass sie ihre Gasheizung weiter nutzen können, die Brennstofflieferanten aber für einen wachsenden Anteil erneuerbarer Gase sorgen müssen.

Die Merz‑Regierung will das Gesetz technologieoffen gestalten und setzt auf Preis‑ und Förderanreize. Der steigende CO2-Preis soll fossiles Heizen unattraktiver machen, während die bestehenden Förderungen für Wärmepumpen und andere erneuerbare Systeme bis mindestens 2029 fortgesetzt werden. Außerdem sollen die Strompreise gesenkt werden, um elektrische Wärmepumpen wettbewerbsfähiger zu machen.

Der Plan stößt auf massive Kritik. Energieökonominnen und Umweltverbände warnen, dass die Abschaffung der 65 %-Regel die Klimaziele gefährdet und die Nutzung fossiler Infrastruktur verlängert. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von einem „klimapolitischen Wortbruch“ und weist darauf hin, dass erneuerbare Gase knapp und teuer sind. Eine Grüngasquote könne Lock‑In‑Effekte schaffen und für Verbraucher hohe Kosten bedeuten. Kritiker betonen, dass Gaskessel nur geringe Wasserstoffanteile vertragen und bei steigender Beimischung umgerüstet werden müssten. Auch Mieterverbände fordern Leitplanken, um eine Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter zu verhindern.

Die Koalition plant, den Gesetzentwurf bis Ostern zu verabschieden, damit das neue Regelwerk am 1. Juli 2026 in Kraft treten kann. Im Jahr 2030 soll evaluiert werden, ob der Gebäudesektor seine Klimaziele einhält. Falls nicht, kündigt die Koalition Nachsteuerungen an.

Aussichten: Welche Vorschläge und Möglichkeiten gibt es?

Auch ohne die 65 %-Regel bleibt der Druck zur Dekarbonisierung hoch. Die Europäische Union arbeitet an einer neuen Gebäuderichtlinie (EPBD), die spätestens bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie fordert u. a. einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 und strengere Standards für Neubauten. Deutschland muss daher geeignete Instrumente finden, um den CO2-Ausstoß im Wärmesektor zu senken.

In der Debatte werden verschiedene Optionen diskutiert:

  • Stärkere CO2-Preisgestaltung: Höhere CO2-Kosten könnten fossiles Heizen schrittweise unwirtschaftlich machen und den Umstieg auf erneuerbare Technologien ohne starre Quoten fördern.
  • Renovierungswellen und Effizienzpflichten: Ein verpflichtender Sanierungsfahrplan fĂĽr ineffiziente Gebäude wĂĽrde den Energieverbrauch senken. Die neue EU‑Richtlinie sieht Mindesteffizienzstandards vor, die in Deutschland umgesetzt werden mĂĽssen.
  • Förderung von Wärmenetzen und Quartierslösungen: Der Ausbau von Nah‑ und Fernwärmenetzen eröffnet die Möglichkeit, erneuerbare Wärmequellen zentral zu nutzen. Einige Kommunen haben bereits Wärmepläne erstellt.
  • Innovative Heiztechnologien: H2‑ready‑Kessel und Hybridheizungen könnten als Ăśbergangstechnologien dienen. Voraussetzung ist jedoch eine verlässliche Infrastruktur fĂĽr grĂĽnen Wasserstoff und Biomethan. Fachleute warnen, dass diese Ressourcen knapp bleiben.
  • Evaluierung und Nachsteuerung: Die Koalition hat angekĂĽndigt, die Wirksamkeit der Reform im Jahr 2030 zu ĂĽberprĂĽfen. Ob eine GrĂĽngasquote ausreicht, hängt von der Marktentwicklung, der VerfĂĽgbarkeit erneuerbarer Gase und vom Verhalten der Verbraucher ab.

Für Hauseigentümer bedeutet das: Die Diskussion ist noch nicht zu Ende. Es lohnt sich, die kommunale Wärmeplanung und neue EU‑Vorgaben im Blick zu behalten.

Tipps fĂĽr Eigenheimbesitzer

Unabhängig von der politischen Debatte gibt es viele Möglichkeiten, das eigene Haus zukunftsfähig zu machen. Hier einige praktische Hinweise:

  • Alte Heizungen prĂĽfen: Wenn deine Heizung älter als 30 Jahre ist und auf Konstanttemperatur-Technik basiert, bist du nach dem GEG zum Austausch verpflichtet. Lass von einem Fachbetrieb klären, ob dein Kessel betroffen ist.
  • Wärmeplanung berĂĽcksichtigen: Informiere dich bei deiner Kommune ĂĽber den Stand der Wärmeplanung. Erst wenn dieser Plan vorliegt, greifen bestimmte Pflichten. Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern haben bis Mitte 2026 Zeit, kleinere Städte bis 2028.
  • Erneuerbare Technologien vergleichen: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Hybridlösungen sind langfristig oft gĂĽnstiger als fossiles Heizen. PrĂĽfe, ob dein Haus gut gedämmt ist und ob groĂźe Heizflächen vorhanden sind, denn das verbessert die Effizienz einer Wärmepumpe.
  • Fördermittel nutzen: Die staatliche Förderung bietet derzeit eine Grundförderung von 30 %, dazu kommen Boni fĂĽr Effizienz, Einkommen und schnellen Austausch. Diese ZuschĂĽsse können sich bis zu 70 % der Kosten summieren. Es lohnt sich, Förderanträge frĂĽhzeitig zu stellen.
  • Zukunft der Gasheizung beachten: Auch wenn Gas‑ und Ă–lheizungen weiter erlaubt sind, mĂĽssen sie ab 2029 einen wachsenden Anteil an Biomethan oder synthetischen Brennstoffen nutzen. Dieser Brennstoff ist teurer und bisher nur begrenzt verfĂĽgbar. Ăśberlege dir, ob du langfristig nicht doch auf eine erneuerbare Lösung setzt.
  • Energie sparen im Gebäude: Dämmung von Dachboden und Kellerdecke, der Austausch alter Fenster und eine moderne Heizungsregelung senken den Wärmebedarf. Das GEG fordert etwa die Dämmung von Rohrleitungen und unbeheizten Decken. Solche MaĂźnahmen sparen unabhängig vom Heizsystem Energie.
  • Fachberatung einholen: Ein qualifizierter Heizungsbauer oder Energieberater kann die Gegebenheiten vor Ort bewerten, Fördermöglichkeiten erläutern und ein passendes Konzept erarbeiten. Vor dem Einbau einer fossilen Heizung ist die Beratung ohnehin Pflicht.

Schlussgedanken

Die Diskussion um das Heizungsgesetz zeigt, wie stark Energiepolitik, Klimaschutz und private Investitionen miteinander verwoben sind. Die 65 %-Regel sollte den Umstieg auf erneuerbare Wärme beschleunigen, stieß aber auf Widerstand. Mit der geplanten Abschaffung dieser Vorgabe und der Einführung einer Grüngasquote verschiebt sich die Verantwortung vom Heizungskeller in Richtung Brennstofflieferanten. Ob dieses Modell ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Für dich als Hausbesitzer lohnt es sich in jedem Fall, langfristig zu denken: Eine effiziente Gebäudehülle, erneuerbare Technik und der frühzeitige Zugriff auf Fördermittel verringern die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und machen dich unabhängiger von politischen Zickzack-Kursen.

FAQ zum Thema Heizungsgesetz in Deutschland

Was bedeutet die 65 %-Regel im Heizungsgesetz?
Die 65 %-Regel verlangte, dass neue Heizungen – zunächst in Neubauten – mindestens 65 % der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Für Bestandsgebäude sollte sie nach der Wärmeplanung der Kommune gelten. Übergangsregelungen ließen den Anteil zunächst niedriger ausfallen.
Darf ich weiterhin eine Gas- oder Ă–lheizung einbauen?
Unter dem aktuellen Recht ist der Einbau von Gas- und Ă–lheizungen erlaubt, allerdings nur, wenn sie zukĂĽnftig steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nutzen. Laut den Eckpunkten der Merz-Regierung soll die 65 %-Regel entfallen; stattdessen mĂĽssen Versorger ab 2029 dem Erdgas eine wachsende Menge Biomethan und synthetische Kraftstoffe beimischen.
Ab wann gelten die geplanten Änderungen?
Die Koalitionsfraktionen wollen den Gesetzentwurf bis Ostern 2026 fertigstellen und das neue Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft setzen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln des GEG.
Muss ich meine alte Heizung sofort austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nur für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, sowie bei einem irreparablen Defekt. In allen anderen Fällen kannst du deine Heizung weiter nutzen.
Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz der Gesetzesänderung?
Eine Wärmepumpe ist oft die effizienteste und klimafreundlichste Lösung. Sie profitiert von staatlichen Zuschüssen und ist von steigenden CO2-Preisen auf fossile Brennstoffe unabhängig. Selbst wenn die 65 %-Regel entfällt, bleiben Wärmepumpen wegen hoher Gas- und Ölpreise und günstiger Förderbedingungen attraktiv.
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M. Rosenhein
Marie Rosenhein ist eine erfahrene Management-Expertin mit einer breiten Erfahrung in verschiedenen Branchen. Sie hat einen Hintergrund in Wirtschaftswissenschaften und hat sich auf die Bereiche Strategieentwicklung, Prozessoptimierung und Change Management spezialisiert. Sie hat mehrere Jahre in leitenden Positionen in großen Unternehmen verbracht und hat umfangreiche Erfahrungen in der Umsetzung von erfolgreichen Managementprojekten gesammelt. Marie ist eine gefragte Rednerin auf Konferenzen und Veranstaltungen und teilt gerne ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit anderen. Sie schreibt regelmäßig Beiträge für Fachzeitschriften und Online-Publikationen und ist auch aktiv in sozialen Medien, wo sie ihre Gedanken und Erfahrungen zu aktuellen Managementthemen teilt. In ihrer Freizeit hat Marie eine Leidenschaft für Reisen und Kultur. Sie genießt es, neue Orte und Kulturen zu entdecken und sammelt gerne Erinnerungen und Eindrücke von ihren Reisen. Sie ist auch eine begeisterte Leserin und verbringt gerne Zeit damit, sich in Büchern zu verlieren.

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