Recht

Testpflicht für Pflegekräfte

Redaktion Von Redaktion
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Kurz vorab:

  • Testpflicht für Pflegekräfte bezieht sich auf die Verpflichtung von Pflegepersonal, sich regelmäßig auf COVID-19 testen zu lassen.
  • Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Verbreitung des Virus in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu verhindern.
  • Testpflicht kann in Form von Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests durchgeführt werden und Häufigkeit variiert je nach Land und Region
  • Testpflicht für Pflegekräfte kann zusammen mit anderen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und soziale Distanzierung dazu beitragen, das Risiko einer Ansteckung in Pflegeeinrichtungen zu minimieren.

Corona ist in aller Munde und damit auch die Testpflicht. Bestimmte Berufsgruppen sind davon mehr betroffen als andere. Jedoch wurde die Testpflicht für Pflegekräfte in den vergangenen Wochen aufgehoben.

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Aufgehobene Testpflicht für Pflegekräfte

Bislang bestand für jede Pflegekraft die Pflicht, sich dreimal in der Woche auf Corona testen zu lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Regelung zum 4. März nun außer Kraft gesetzt – jedoch nur vorläufig.

Grund für diese Entscheidung ist, dass die Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen nicht unter Verdacht stehen, sich mit Corona zu infizieren. Basis dafür ist eine behördliche Beobachtung gemäß dem Infektionsschutzgesetz.

Zudem wurde mit diesem Beschluss auch die Beobachtung durch die Behörden abgeschafft. Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung standen Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen unter einer strengen Beobachtung.

Keine Testpflicht mehr seit Impfungen

In Unterfranken wurde ein Eilantrag gestellt, nachdem alle Bewohner eine Impfung gegen Covid-19 erhalten hatten. Eine bereits geimpfte Pflegedienstleiterin sah sich durch die Kontrollen und die Testpflicht in ihren Grundrechten eingeschränkt. Alle anderen Pflegekräfte der Einrichtung waren ebenfalls bereits doppelt geimpft.

Die Tests hatten viel Zeit und Ressourcen in Anspruch genommen. Mit etwa 17 Minuten pro Test ging hier wertvolle Zeit verloren, die man nun sinnvoller für die Pflege der Senioren einsetzen kann. Zudem kam es bei einigen Mitarbeitern auch zu gesundheitlichen Beschwerden durch die ständigen Corona-Tests.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied daher, dass es für eine Testpflicht für Pflegekräfte unter diesen Umständen keine Rechtsgrundlage gibt. So konnte die Testpflicht für Pflegekräfte vorläufig abgeschafft werden.

Natürlich bestehen Hygienekonzepte nach wie vor, doch die einzelnen Pflegeeinrichtungen verfügen nun über einen Spielraum, selbst Entscheidungen zu treffen. Der Schutz von Bewohnern hat dabei immer noch oberste Priorität.

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Testpflicht für Besucher

Doch es hatte nicht nur eine Testpflicht für Pflegekräfte bestanden, auch Besucher mussten beim Betreten eines Pflege- oder Altenheims einen negativen Corona-Test vorweisen können. Diese Regelung hat sich allerdings nach wie vor nicht geändert.

Zwar hatte ein Angehöriger einen Eilantrag gestellt, doch dieser wurde vom Gericht abgelehnt. Die Testpflicht für Besucher mache weiterhin Sinn, da sie die Aufrechterhaltung von wichtigen Sozialkontakten ermögliche und der Isolation der Bewohner vorbeuge. Außerdem sei es Privatpersonen zumutbar, bei jedem Besuch einen Corona-Test durchführen zu lassen.

Die Regelung gilt selbst bei Einrichtungen, in denen die Bewohner bereits weitestgehend geimpft sind. Die Begründung hierfür ist, dass es immer noch nicht geimpfte Bewohner und Pflegekräfte gibt. Zudem liegen noch nicht ausreichend wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Impfung vor.

Forderungen nach Lockerungen der Beschränkungen

Doch nicht nur die Testpflicht für Pflegekräfte wurde bemängelt. Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising fordert indessen auch, eine Öffnungsperspektive für Pflege- und Altenheime zu schaffen.

Dank einer hohen Impfquote sei ein Schutzziel für die Senioren erreicht. Außerdem litten die Bewohner von Pflegeheimen stark unter den derzeitigen Einschränkungen. Aufgrund ihrer noch kurzen Lebensdauer sollte nicht noch Monate gewartet werden, bis die Regelungen im Hinblick auf Besuche gelockert werden.

Begründet werden die Forderungen damit, dass vielen Senioren durch Quarantäne und starke Schutzmaßnahmen die sozialen Kontakte fehlten. Aus diesem Grund hätten sie zudem stark abgebaut oder Depressionen entwickelt.

Fazit

Die Testpflicht für Pflegekräfte wurde abgeschafft. Für Besucher besteht weiterhin eine Pflicht auf einen negativen Corona-Test. Nur so kann die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner gewährleistet werden.

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Weitere Links:

https://www.radioprimaton.de/2021/03/02/dank-pflegedienstleiterin-aus-estenfeld-im-lkr-wuerzburg-bayerischer-verwaltungsgerichtshof-hebt-testpflicht-fuer-mitarbeiter-im-pflegeheim-auf/

https://www.rtl-west.de/beitrag/artikel/schadenersatz-nach-corona-tod

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vgh-muenchen–testpflicht-fuer-heimpersonal-in-bayern-gekippt

https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/nach-eilantrag-aus-wuerzburg-vgh-kippt-testpflicht-fuer-pflegekraefte-art-10572564

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