Die Politik erhöht den Druck auf die Ungeimpften! Das ab dem 24. November 2021 in Krafttretende Infektionsschutzgesetz soll die vierte Corona-Welle brechen.
Dieses beinhaltet auch die 3G Regel am Arbeitsplatz und soll einen erhöhten Schutz im Arbeitsumfeld gewährleisten. Das bedeutet Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Person. Besonders davon betroffen sind die ungeimpften Arbeitnehmer, welche fortan täglich einen negativen Corona-Test vorweisen müssen.
Was Sie ab sofort als Angestellter über die 3G Regel wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Welche Bedeutung hat 3G am Arbeitsplatz?
Von der 3G Regel sind beinahe ausnahmslos alle Unternehmen betroffen. Damit erhalten nur noch geimpfte, genesene oder getestete Arbeitnehmer Zugang zur Betriebsstätte. Lediglich für Unternehmen ohne jeglichen Kundenkontakt besteht eine Ausnahme.
Beschäftigte im Homeoffice oder Außendienst sind von der 3G Regel ausgeschlossen.
Der Status ist mit entsprechenden Dokumenten zu belegen. Hierzu gelten Impfpass, Impfzertifikat via App oder einen Nachweis über die Genesung.
So halten Sie die 3G Regel am Arbeitsplatz mit einem Test ein
Sollte es nicht möglich sein, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis zu erbringen. Besteht auch die Möglichkeit, mit einem negativen Test die Betriebsstätte zu betreten.
Falls der Arbeitgeber nicht die Gelegenheit bietet, einen entsprechenden Nachweis in Form eines Antigen Schnelltest vor Ort anzubieten. Ist dieser vom Beschäftigten selbst zu erbringen.
Wichtig zu wissen: Ein Antigen Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Ein PCR-Test hingegen behält seine Gültigkeit bis zu 48 Stunden.
Wer kommt für die Kosten des Coronatests auf?
Seit kurzer Zeit stehen ungeimpften Arbeitnehmern zum 3G-Nachweis die kostenlosen Bürgertests zur Verfügung. Somit können Sie sich vor Arbeitsbeginn oder am Ende ihrer Schicht für den darauffolgenden Tag testen lassen.
Übrigens steht es den Firmen frei, Tests vor Ort anzubieten, welche aber durch den Arbeitgeber zu beaufsichtigen sind. Eigens durchgeführte Selbsttests für zu Hause reichen hingegen nicht aus.
Wie überprüfen Behörden die Einhaltung der 3G Regel am Arbeitsplatz?
Eine Regelung für die Überprüfung der 3G Regel am Arbeitsplatz gibt es bisher nicht. Diese unterliegen den jeweiligen Polizeibehörden sowie den Ordnungsämtern. Die Gemeinden beraten darüber stichprobenartige Kontrollen einzuführen, eine endgültige Entscheidung darüber ist bisher nicht gefallen.
Grundsätzlich sind aber die Unternehmen für die Überprüfung der 3G Nachweise zuständig. Somit muss jeder Arbeitnehmer vor Betreten der Betriebsstätte abgefangen und kontrolliert werden. Das bedarf natürlich je nach Betriebsgröße einen enormen Aufwand.
Aber eines ist sicher: Beim Verstoß wird es richtig teuer! Genauer gesagt, drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro bei Verstößen gegen das geänderte Infektionsschutzgesetz.
Empfindliche Strafen für Kontrollverweigerer
Für den Fall, dass jemand die Regeln aus dem geänderten Infektionsschutzgesetz nicht einhält, drohen empfindliche Strafen. So steht bei einer Ablehnung des 3G Nachweises dem Arbeitnehmer zunächst ein Bußgeld bevor. Zudem darf der Arbeitgeber dem Angestellten den Zugang zur Firma ohne entsprechende Bescheinigung verweigern.
Aufgrund der Homeoffice-Pflicht könne die Arbeit in diesem Fall vom Betroffenen Zuhause vollbracht werden. Sollte die Tätigkeit das nicht zulassen, verfällt für die Zeit der Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Laut Gesetz sind die Unternehmen dazu verpflichtet, während der Zugangskontrolle die Daten des Mitarbeiters zu dokumentieren. Damit dürfen personenbezogene Angaben wie Namen und Gültigkeit des 3G-Nachweises abgefragt werden.
Zusätzlich sind Einzelheiten wie Datum, Uhrzeit und Testergebnis der Person zu speichern. Das Abfragen weiterer Gesundheitsdaten ist nicht erlaubt.
Übrigens ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet seinen Angestellten explizit die Frage des Impfstatus zu stellen. Dennoch gibt es wenige Ausnahmen welche in § 36 Abs. 1 sowie 3 IfSG in Kombination mit § 33 IfSG geregelt sind. Unter diesen Paragraphen fallen beispielsweise Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und Schulen.
Die erhobenen Daten dienen dem Zweck der Umsetzung des Hygienekonzeptes. Das Unternehmen kann mit diesen Angaben beispielsweise sicherstellen, dass in bestimmten Bereichen im Betrieb nur geimpfte und genesene Personen Zutritt erhalten.
Wohingegen bei getesteten Personen der Status je nach Test spätestens nach 24 bis 48 Stunden erneut abzufragen ist. Reicht es bei geimpften oder genesenen Arbeitnehmern aus, die Daten einmal zu erfassen. Allerdings ist bei Genesenen das Enddatum des Status zu vermerken.
Bis wann gilt das neue Gesetz?
Das geänderte Infektionsschutzgesetz, welches die 3G Regel am Arbeitsplatz beinhaltet, gilt bis einschließlich 19.03.2022.