Eine Umschuldung lohnt sich genau dann, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung geringer ausfällt als die Zinsen, die Sie durch den Wechsel sparen. Das klingt einfach und ist es rechnerisch auch. Kompliziert wird es nur, weil beide Größen erst ermittelt werden müssen.
Diese fünf Schritte führen von der Bestandsaufnahme bis zur Entscheidung.
Schritt 1: Die Konditionen des alten Kredits ermitteln
Bevor Sie irgendetwas vergleichen, brauchen Sie vier Zahlen aus dem bestehenden Vertrag:
- Aktuelle Restschuld. Steht auf der letzten Jahresmitteilung der Bank.
- Sollzinssatz. Nicht der effektive Zins, sondern der, mit dem die Bank rechnet.
- Ende der Zinsbindung. Der Termin, ab dem eine Ablösung ohne Entschädigung möglich ist.
- Datum der Vollauszahlung. Wichtig für das Kündigungsrecht nach zehn Jahren.
Der letzte Punkt ist der wertvollste. Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung dürfen Sie jeden Kredit mit sechs Monaten Frist kündigen, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. In diesem Fall entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig.
Fordern Sie bei der Bank eine aktuelle Restschuldbescheinigung an. Sie ist kostenlos und wird von jedem neuen Kreditgeber verlangt.
Schritt 2: Die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen
Wird ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie ersetzt den Zinsschaden, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht.
Die Höhe hängt von vier Faktoren ab:
- Restlaufzeit der Zinsbindung. Je länger, desto höher die Entschädigung.
- Differenz zwischen Vertragszins und aktuellem Wiederanlagezins. Sind die Zinsen seit Abschluss gestiegen, sinkt die Entschädigung oft auf null.
- Höhe der Restschuld.
- Vereinbarte Sondertilgungsrechte. Sie werden von der Berechnung abgezogen.
Der zweite Punkt entscheidet über alles. Wenn Sie einen Kredit zu 1,2 Prozent abschließen und heute 3,5 Prozent üblich sind, hat die Bank keinen Zinsschaden, sondern einen Vorteil. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann sehr niedrig aus oder entfällt.
Umgekehrt gilt: Wer zu 5 Prozent abgeschlossen hat und heute 3 Prozent bekommen könnte, zahlt eine hohe Entschädigung, genau weil sich der Wechsel lohnen würde.
Bei Verbraucherdarlehen ist die Entschädigung gesetzlich gedeckelt. Nach § 502 BGB darf sie bei einer Restlaufzeit über einem Jahr höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe betragen, bei kürzerer Restlaufzeit 0,5 Prozent. Diese Deckelung gilt allerdings nur für Verbraucherkredite, nicht für Immobiliendarlehen.
Lassen Sie sich die Berechnung schriftlich geben und prüfen Sie sie. Fehlerhafte Berechnungen sind verbreitet, insbesondere wenn Sondertilgungsrechte unberücksichtigt bleiben.
Schritt 3: Die Ersparnis gegenrechnen
Jetzt steht die eigentliche Rechnung an. Ein Beispiel für einen Ratenkredit:
| Alter Kredit | Neuer Kredit | |
|---|---|---|
| Restschuld | 18.000 € | 18.000 € |
| Effektiver Jahreszins | 9,4 % | 6,2 % |
| Restlaufzeit | 48 Monate | 48 Monate |
| Monatliche Rate | 452 € | 424 € |
| Zinskosten gesamt | 3.696 € | 2.352 € |
| Ersparnis | 1.344 € | |
| Vorfälligkeitsentschädigung (1 %) | 180 € | |
| Ersparnis nach Kosten | 1.164 € |
Bei einem Zinsunterschied von drei Prozentpunkten lohnt sich die Umschuldung deutlich.
Als Faustregel gilt: Ab einem Zinsunterschied von etwa einem Prozentpunkt und einer Restlaufzeit über zwei Jahren rechnet sich der Wechsel bei Ratenkrediten in der Regel.
Bei Immobiliendarlehen ist die Rechnung schwieriger, weil die Vorfälligkeitsentschädigung nicht gedeckelt ist und schnell fünfstellig ausfällt. Hier lohnt der Wechsel meist nur zum Ende der Zinsbindung oder nach Ablauf der Zehnjahresfrist.
Schritt 4: Prüfen, wann die Entschädigung entfällt
In diesen Fällen dürfen Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen:
Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung. Das gesetzliche Kündigungsrecht gilt zwingend und lässt sich vertraglich nicht ausschließen.
Bei Verkauf der Immobilie. Wer sein Haus verkauft, kann das Darlehen ablösen. Ganz entschädigungsfrei ist das allerdings nicht, die Bank darf ihren Schaden geltend machen, muss aber die Verwertung akzeptieren.
Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Ist die Belehrung im Vertrag unvollständig, kann das Widerrufsrecht länger bestehen. Das betrifft vor allem Verträge zwischen 2010 und 2016.
Bei fehlenden Pflichtangaben im Vertrag. Fehlt etwa die Angabe zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung, entfällt der Anspruch der Bank vollständig.
Innerhalb der Widerrufsfrist. 14 Tage nach Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen.
Der vierte Punkt lohnt eine genaue Prüfung. Viele ältere Kreditverträge enthalten die geforderten Angaben nicht vollständig. Eine Prüfung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt kostet 100 bis 300 Euro und kann mehrere tausend Euro sparen.
Schritt 5: Die Umschuldung abwickeln
Ist die Entscheidung gefallen, läuft der Ablauf in fester Reihenfolge:
- Neuen Kredit vergleichen und beantragen. Nutzen Sie eine Konditionenanfrage, keine Kreditanfrage, weil nur sie schufaneutral ist.
- Restschuldbescheinigung der alten Bank einholen. Sie enthält die abzulösende Summe zum gewünschten Stichtag.
- Zusage des neuen Kreditgebers abwarten. Erst danach kündigen.
- Alten Kredit kündigen und die Ablösung durch die neue Bank veranlassen. In der Regel überweist der neue Kreditgeber direkt an den alten.
- Ablösebestätigung anfordern. Erst damit ist der alte Vertrag nachweislich beendet.
- Bei Immobilien die Grundschuld übertragen lassen. Eine Abtretung ist meist günstiger als Löschung und Neueintragung.
Punkt sechs wird unterschätzt. Die Übertragung einer bestehenden Grundschuld kostet etwa 0,2 Prozent der Summe, die Neueintragung dagegen rund 0,5 Prozent. Bei 200.000 Euro sind das 600 Euro Unterschied.
Rechnen Sie beim Vergleich alle Nebenkosten mit ein: Vorfälligkeitsentschädigung, Grundbuchkosten, Notar, gegebenenfalls Schätzkosten. Erst die Summe daraus zeigt, ob sich die Umschuldung tatsächlich rechnet. Welche Varianten dabei infrage kommen und worauf beim Wechsel zu achten ist, ist unter kreditriese.de/kredit/umschuldung/ zusammengestellt.
Wann sich der Wechsel rechnet
- Bei Ratenkrediten ab etwa einem Prozentpunkt Zinsunterschied und über zwei Jahren Restlaufzeit.
- Immer nach Ablauf der Zehnjahresfrist ab Vollauszahlung, weil dann keine Entschädigung anfällt.
- Wenn mehrere kleine Kredite zu einem zusammengefasst werden, weil das die Gesamtrate senkt und den Überblick verbessert.
- Wenn ein Dispokredit dauerhaft ausgereizt ist, denn dort liegen die Zinsen bei 8 bis 14 Prozent.
- Nicht, wenn die Restlaufzeit unter einem Jahr liegt, weil der Aufwand die Ersparnis übersteigt.
Ein Nebeneffekt, der oft übersehen wird: Eine Umschuldung kann den Schufa-Score verbessern. Mehrere laufende Kleinkredite wirken sich negativer aus als ein einzelner, sauber bedienter Ratenkredit. Wie sich einzelne Finanzierungsformen unterscheiden, zeigt der Vergleich zwischen klassischen Bankkrediten und Alternativen, etwa bei den P2P-Investments als Online-Kredite.
Und wer einen Dispo umschulden will, sollte zuerst verstehen, wie dieser überhaupt funktioniert. Der Beitrag zum Kontokorrentkonto erklärt die Mechanik dahinter, die bei den meisten Girokonten dieselbe ist.


