Recht

EU Regulierungen für Masken

Chris Masi Von Chris Masi
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Einen effektiven und vor allem einfachen Schutz bieten seit vielen Monaten die Mund-Nasen-Bedeckungen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in zahlreichen anderen Nachbarstaaten war das Tragen der Maske in der Öffentlichkeit Pflicht.

Nach und nach wichen immer mehr Gebiete innerhalb der EU von der Pflicht ab. In einigen Ländern braucht man keine Masken mehr. Manche haben das Tragen auf bestimmte Bereiche begrenzt. So auch in Deutschland.

Nicht nur die Empfehlungen bezüglich der Masken wurden von der EU reguliert. Auch bei den Schnelltests gibt es entsprechende Modelle, die in der gesamten EU anerkannt werden. Diese findet man auf der EU Common List.

Welche Art von Masken fallen unter die EU Regulierung?

Zu Beginn der Pandemie waren zahlreiche Masken zulässig. Neben den bereits bekannten FFP 2 Masken entschieden sich viele Menschen auch für die medizinischen Masken. Ebenso waren einfache Gesichtsmasken aus Stoff zu finden.

Die Erfahrungen mit der Pandemie und auch zahlreiche Studien und Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die Produkte aus Stoff keinen ausreichenden und zuverlässigen Schutz für den Träger und Menschen in der Umgebung bieten.

Folgende Masken fallen laut der Verordnung EU 2017/745 unter die persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA.

  • Masken, die vor Gefahren schützen, die von Partikeln Dabei ist es nicht relevant, ob es sich hierbei um Einweg- oder Mehrwegmasken handelt
  • Ausgenommen sind in diesem Fall Masken aus Stoff. Die sogenannten Community-Masken werden klar abgegrenzt, da diese nicht effektiv vor Partikeln schützen.
  • Medizinische Masken, die bereits seit vielen Jahren bei Operationen oder Untersuchung getragen werden, fallen ebenfalls unter die Verordnung

Vor der Pandemie waren sowohl die medizinischen Masken als auch die FFP 2 Masken in unterschiedlichen Fachgeschäften erhältlich. Wer solche eine PSA benötigt hat, konnte sich diese in der Apotheke oder auch im Baumarkt kaufen.

Nachdem die Pflicht zum Tragen der Masken erklärt wurde, kam es zu zahlreichen Lieferengpässen. Durch die EU Regulierung und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten konnte dieses Problem schnell behoben werden.

Welche Masken wurden während der Pandemie in den Umlauf gebracht?

Masken sollen nicht nur den Träger schützen, sondern auch dazu beitragen, dass Infektionsketten unterbrochen werden und sich der Virus nicht mehr so schnell ausbreiten kann.

Ausführungen wie die FFP 2 Maske oder auch die medizinische Maske haben bereits vor der Pandemie Schutz geboten. Während die FFP 2 Modelle mehr im handwerklichen Bereich vorkamen, sind die anderen in Kliniken und bei Ärzten zu finden.

Beim Tragen geht es nicht immer unbedingt darum, dass keine Ansteckung stattfindet. Dieses kann man nicht zu 100 % ausschließen. Jedoch bieten sie einen Schutz für den Träger und sorgen dafür, dass schädliche Stoffe oder Viren aus der Luft nicht eingeatmet werden können.

Im Laufe der Pandemie haben sich vier unterschiedliche Modelle durchgesetzt. In den letzten Monaten war jedoch das Tragen der FFP 2 Masken vorgeschrieben. Aktuell müssen diese nur noch in medizinischen Bereichen oder einer Pflegeeinrichtung getragen werden.

Nachfolgend die vier Modelle, die uns durch die Pandemie begleitet haben:

  1. Mund-Nase-Bedeckungen oder auch Alltagsmaske Diese bestanden aus Stoff und konnten entweder käuflich erworben oder selber genäht werden. Bunte Stoffe und Muster sorgten für ein wenig Abwechslung. Eine gesetzliche Norm zur Filterleistung gibt es hier nicht. Daher haben diese Masken auch keine Kennzeichnung. Streng genommen handelt es sich hierbei um einfache Kleidung. Die Schutzwirkung hängt vom Stoff und der Anzahl der Lagen ab. Sie bieten einen geringen Schutz vor einer Tröpfcheninfektion.
  2. Das Visier für das Gesicht auch als Gesichtsschutzschild bezeichnet, bieten auf den ersten Blick einen sicheren Schutz für das gesamte Gesicht. In Bezug auf eine mögliche Tröpfcheninfektion stimmt das auch. Jedoch werden keine Partikel aus der Luft gefiltert. Diese können ungehindert am Schild vorbei in den Körper gelangen. Diese Modelle fallen jedoch auch unter die PSA und unterliegen damit ebenfalls der EU Regulierung. Entsprechende CE-Kennzeichnungen sind an dem Produkt zu finden. Ursprünglich sollten diese Visiere die Augen und das Gesicht vor Flüssigkeiten schützen.
  3. Medizinische Gesichtsmasken, auch bekannt als OP-Maske, sind je nach Typ und Herstellung ebenfalls ein Teil der EU Regulierung. Daher sind auch die CE-Kennzeichnungen nicht auf allen Modellen vorhanden. Sie bieten vor allem anderen Menschen einen Schutz und nicht dem Träger selbst. Es handelt sich hierbei um ein medizinisches Produkt, welches ebenfalls unter die Verordnung EU 2017/745 fällt. Sie schützt vor Tröpfchen und bedingt vor Aerosolen.
  4. FFP 2 und FFP 3 Masken filtern Partikel aus der Luft. Hierbei schützt sich der Träger hauptsächlich. Sie wird schon seit vielen Jahrzehnten im Arbeitsschutz eingesetzt und konnte sich auch während der Pandemie behaupten. Neben der CE-Kennzeichnung durch die EU Regulierung sind hier außerdem entsprechende Prüfziffern aus dem PSA-Bereich zu finden. Diese Maske schützt zuverlässig vor eine Tröpfcheninfektion und vor Aerosolen.

Masken schützen nur bei richtiger Benutzung

Die unterschiedlichen Masken unterscheiden sich nicht nur im Aussehen und der Herstellung. Obendrein ist die Schutzwirkung verschieden. Jedoch kann die Maske nur schützen, wenn auch die Handhabung entsprechend ist.

Wichtig sind hier vor allem Hygiene. Werden die Flächen, die mit dem Mund oder der Nase in Berührung kommen, vor dem Aufsetzen verunreinigt, dann kann die Maske nicht mehr ausreichenden Schutz gewährleisten.

Bevor man also mit der Maske in Berührung kommt, ist es wichtig, dass man seine Hände gründlich wäscht. Sollte gerade keine Möglichkeit dazu bestehen, dann kann man seine Hände auch desinfizieren.

Die Maske wird aus der Verpackung genommen und nur an den Bändern berührt. So kann sie entsprechend auf dem Gesicht platziert werden. Wichtig ist es, dass sie gut sitzt und die Ränder am Gesicht anliegen, damit die Sicherheit vorhanden ist.

Nach der Benutzung wird die Maske an den Bändern berührt. Der Bereich der Mund und Nase können kontaminiert sein. Daher ist eine fachgerechte Entsorgung unbedingt notwendig, damit kein anderer gefährdet werden kann.

Handelt es sich um eine Mehrwegmaske, dann sollte diese vollständig an der Luft trocknen, bevor sie wiederverwendet wird. Im Durchschnitt sollte die Maske mit einem Abstand von 3 Tagen genutzt werden.

Medizinische Masken und auch FFP 2 Masken sollten nach einmaligen Tragen entsorgt werden. Die Partikel und Aerosole setzen sich in den Produkten fest. Zudem durchfeuchten sie schneller.


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Chris Masi
Chris Masi ist ein renommierter Rechtsexperte, der sich durch seine erfolgreiche Karriere und seine fundierten Kenntnisse im Rechtswesen einen Namen gemacht hat. Er hat einen Hintergrund in der Anwaltschaft und hat sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Chris hat eine breite Palette an Erfahrungen in der Rechtspraxis und hat in zahlreichen Fällen erfolgreich vor Gericht argumentiert. Er hat auch Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen zu rechtlichen Angelegenheiten. Durch seine umfangreiche Erfahrung und seine fundierten Kenntnisse im Rechtswesen hat er sich als Autorität in seinen Fachgebieten etabliert. Chris schreibt Beiträge zu aktuellen Rechtsfragen und Themen. Er ist bekannt für seine klare und präzise Sprache und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären. Seine Beiträge sind für Fachleute und Laien gleichermaßen informativ und nützlich.

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