Recht

Haushaltsnahe Dienstleistungen

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Ob Haushaltshilfen, Handwerker, Tierbetreuer oder Techniker: Ihre Dienstleistungen zählen als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und sind somit steuerlich beim Finanzamt

Recht

Wenn Kinder erben

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Kurz zusammengefasst: Wer kennt nicht die Geschichte des reichen Onkels aus Amerika, der ein stattliches Vermögen hinterlassen hat? Was durchaus öfters